Am Dienstag, dem 4. Oktober, wurden die 5ABHW und 3AMW Zeugen einer Schwurgerichtsverhandlung im Landesgericht Klagenfurt. Dieser Lehrausgang fand im Rahmen des Unterrichtsfachs „Recht“ unter der Leitung von Prof. Brigitta Roschitz und Prof. Elke Wernegger statt und bot den Schüler*innen intensive Einblicke in die Abläufe eines Strafprozesses und dessen Grundsätze sowie in die Inhalte des Verbotsgesetzes gemäß § 3g – nationalsozialistische Wiederbetätigung –, dem Grund der Anklage.
Dem Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, sich in Villach im nationalsozialistischen Sinne nach dem Verbotsgesetz betätigt zu haben, indem er im März 2020 ein Bild Adolf Hitlers auf seinem Mobiltelefon als Sperrbildbildschirm verwendet haben soll. Darüber hinaus wurde ihm auch noch nachgesagt, im Zuge seiner Verhaftung „Heil Hitler“ geschrien zu haben. „Der Angeklagte verantwortete sich geständig und reumütig“, berichtet Rebecca Kuschnig (5BHW).
Die Geschworenen sprachen den Angeklagten in zwei von drei Punkten schuldig. Der Vorsitzende verkündete das Urteil – eine unbedingte Geldstrafe von 320 Tagessätzen sowie eine bedingte Haftstrafe von 18 Monaten.
Diese Verhandlung wurde von den Schüler*innen äußerst konzentriert verfolgt. So erzählte Johanna Sommeregger (5AHW): „Die Worte des vorsitzenden Richters werden uns besonders in Erinnerung bleiben, da er nachdrücklich auf die Gefahren vom Versenden von schriftlichen und bildlichen Nachrichten sowie das sehr strenge Verbotsgesetz hinwies und dabei vor allem an die jüngeren Anwesenden appellierte.“
Durch diese Exkursion konnten die Schüler*innen ihren Horizont wesentlich erweitern und hatten zudem die Chance, einmal live bei einer Verhandlung dabei zu sein. „Es war ein sehr spannender und lehrreicher Tag für unsere Abschlussklassen. Sie wurden auch explizit für ihr hervorragendes und diszipliniertes Verhalten während des gesamten Ablaufs gelobt“, resümierte Prof. Roschitz, die sich stolz über die aktive Beteiligung der Schüler*innen zeigte.