Knapp vor Beginn der Herbstferien nutzten die Maturaklassen der WI’MO nochmal die Chance für einen Lehrausgang. Begleitet von Prof. Theresa Ableidinger und Prof. Michael Schäfer – sie vertraten die verhinderte Organisatorin Prof. Brigitta Roschitz – ging es zur Geschworenenverhandlung ins Straflandesgericht Klagenfurt.
Verhandelt wurde wegen eines Delikts nach § 3g VerbotsG 1947: Einem Erwachsenen wurde zur Last gelegt, sich im nationalsozialistischem Sinne wiederbetätigt zu haben, indem er einschlägige verherrlichende Lichtbild-, Video- und Textdateien im Internet gepostet haben soll. Den Vorsitz führte dem Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer.
Eine Schülerin berichtet:
„Am gestrigen Montag durfte die 5CHW mit anderen 5. Klassen an einer Gerichtsverhandlung im Landesgericht Klagenfurt teilhaben, um die im Gegenstand „Recht“ erlernten Inhalte in der Praxis zu erleben.
Nachdem es – fast – alle reibungslos durch die Sicherheitskontrolle geschafft hatten, hörten sich die Schüler geduldig alle Anklagepunkte und Argumente an. Als die Geschworenen sich zur Beratung zurückzogen, wurde auch klassenintern stark spekuliert. Einig waren sich alle, dass der Angeklagte die mildeste Strafe bekommen sollte, da er zwar dumm, aber keineswegs ein Nazi war. Umso empörter waren viele über das Urteil, das härter ausfiel als gedacht. Aber die Geschworenen haben entschieden und auch die Zuhörer haben daraus gelernt, dass schwarzer Humor seine Grenzen hat, ethisch als auch gesetzlich.“
– Leonie Faller, Schülerin der 5CHW